Herzlich Willkommen
bei Rechtsanwaltskanzlei
Dr. Drawe

Die Kanzlei

Rechtsanwaltskanzlei Dr. Drawe berät seit über 25 Jahren im Bankrecht und Öffentlichen Wirtschaftsrecht. Das Leistungsangebot der Kanzlei richtet sich an Banken, Finanzunternehmen und Venture-Capital-Gesellschaften sowie öffentliche Institutionen, Unternehmen und Privatpersonen.

Die Kanzleiphilosophie ist klar und geprägt von partnerschaftlicher Zusammenarbeit zwischen Ihnen und uns. Ihre Interessen stehen stets im Vordergrund und werden mit Nachdruck und verbindlich von Kanzlei
Dr. Drawe verfolgt. Konstruktive außergerichtliche Lösungen haben oft Vorfahrt, jedoch keinesfalls um jeden Preis. Teils sind förmliche oder gerichtliche Verfahren unvermeidbar, bei denen Ihnen die Kanzlei gerne mit Rat und Tat deutschlandweit zur Seite steht.

Kanzlei Dr. Drawe steht Ihnen zur Verfügung, um Ihre Fragen im Bereich Bankrecht und Öffentliches Wirtschaftsrecht kompetent zu beantworten. Zögern Sie nicht, uns jetzt zu kontaktieren, und erleben Sie das frische Fachwissen unserer Boutique-Kanzlei.

Stärken der Rechtsanwaltskanzlei

Kanzlei Dr. Drawe entwickelt für Sie effiziente, maßgeschneiderte und auf Ihre individuellen Anforderungen ausgerichtete Lösungen. Grundlage hierfür ist die ausgewiesene juristische Expertise und der belegte wirtschaftliche Sachverstand unserer Kanzlei. Langjährige Erfahrungen und der feste Siegeswille sind gleichsam weitere Garanten für die hohe Erfolgsquote und Kundenzufriedenheit der Kanzlei Dr. Drawe.

Spezialisierung der Rechtsanwaltskanzlei

Kanzlei Dr. Drawe hat sich auf das Bankrecht und das Öffentliche Wirtschaftsrecht spezialisiert. In unserer Kanzlei finden Sie keine breite Palette von Rechtsdienstleistungen, sondern fundiertes Fachwissen, das darauf ausgerichtet ist, bestmögliche Beratung und Unterstützung zu bieten. Diese fachliche Spezialisierung ist ein entscheidender Erfolgsfaktor von Kanzlei Dr. Drawe.

Erfolgsquote

Jahre Erfahrung
0

Sehr hohe

Kundenzufriedenheit

Aktuelles

Darlehensverträgen verweisen auf Gesetzestexte. Solche Verweise werden Kaskadenverweise genannt und sind nach Europäischem Recht unzulässig. Die Entscheidung hat Auswirkungen auf Finanzierungskreditverträge und …

Der BGH (Urteil vom 19.7.2023 – IV ZR 268/21) hat sich mit der Reichweite des sog. ewigen Widerrufsrechts bei Versicherungsverträgen befasst. Diese …

Der BGH (Urteil vom 12.04.2022 – XI ZR 179/21) hat seine Rechtsprechung geändert. Erforderlich ist die konkrete Angabe der Höhe des Verzugszinses …