Der BGH (Urteil vom 19.7.2023 – IV ZR 268/21) hat sich mit der Reichweite des sog. ewigen Widerrufsrechts bei Versicherungsverträgen befasst. Diese Entscheidung bestätigt, dass eine Verwirkung wegen Zeitablaufs nur bei besonders gravierenden Umständen in Betracht kommt.
Die Entscheidung hat u. a. auch Auswirkungen auf Finanzierungskreditverträge und Leasingverträge (z. B. PKW und Wohnmobile) sowie Immobilienfinanzierungen.
Zögern Sie bitte nicht, Kanzlei Dr. Drawe zu Widerrufsmöglichkeiten bei Darlehens- und Finanzierungsverträgen zu kontaktieren. Erforderlich zur Bewertung der Erfolgschancen ist stets eine sorgfältige Einzelfallprüfung.