Leistungsspektrum
„Eine Investition in Wissen bringt noch immer die besten Zinsen.“
Benjamin Franklin
Bankrecht
Bankrecht ist ein äußerst dynamisches Rechtsgebiet. Entscheidend ist der
Wissensvorsprung. Dieser Herausforderung stellt sich unsere Kanzlei täglich, um Sie bei Krediten, Sicherheiten und Beteiligungen punktgenau juristisch zu beraten.
Zum Leistungsspektrum Bankrecht zählt insbesondere:
- Verbraucherdarlehensrecht (Widerrufsjoker, Kreditwürdigkeitsjoker, Sittenwidrigkeitsjoker, Vorfälligkeitsjoker)
- Bankvertragsrecht einschließlich Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Bankentgelte und Kreditsicherheiten wie Ehegattenbürgschaften
- Bankhaftungsrecht im Beratungs- und Kreditkartengeschäft
- Prüfung von Kapitalanlagen
- Beratung bei Venture-Capital-Finanzierungen (Verhandlung und Ausgestaltung von stillen und offenen Beteiligungsverträgen – Early-Stage-, Later-Stage- und Exit-Beratungen)
„Beim Beschleunigen müssen die Tränen der Ergriffenheit waagerecht zum Ohr hinabfließen.“
Walter Röhrl
Öffentliches Wirtschaftsrecht
Verwaltungsverfahren neigen zur Entschleunigung. Von Vorteil ist Elan. Unsere Kanzlei ist der dynamische Partner an Ihrer Seite, um vergabe-, beihilfe- und
subventionsrechtliche Probleme schnellstmöglich zu lösen.
Zum Leistungsspektrum Öffentliches Wirtschaftsrecht zählt insbesondere:
- Subventions- und Zuwendungsrecht (Rückforderungsverfahren, Widerspruchsverfahren, Verwaltungsgerichtsverfahren)
- Durchführung von europaweiten und nationalen Ausschreibungen und Vergaben
- Öffentliches Anstaltsrecht
- Steuerung öffentlicher Unternehmen
- Public Coperate Governance
- Beihilferecht (Öffentliche Finanzierungen und staatlichen Besicherungen)